Vergabe in Sachsen
Öffentliches Auftragswesen im Freistaat Sachsen
Auf dieser Internetseite des Freistaates Sachsen finden Sie verschiedene, interessante Themen rund um die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie erhalten Informationen zu Vergabeverfahren und können die rechtlichen Grundlagen nachschlagen.
Ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit einer internetbasierenden Vergabeplattform (ab Anfang 2011) gelangen Sie von dieser Seite zu einem Vergabeportal, in dem Sie nach Ausschreibungen recherchieren sowie komplette Vergabeunterlagen herunterladen können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, als registrierter Nutzer sich Fragen zu Vergaberecht und -verfahren in einem Forum beantworten zu lassen.
Vorerst wird dieses Vergabeportal von zwei Behörden des Freistaates Sachsen getragen: dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) sowie dem Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Straßenbauverwaltung. Für die Zukunft ist geplant, dass sich weitere öffentliche Auftraggeber anschließen.
Elektronische Vergabe
Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) für VOB Vergabeverfahren wurde im Jahr 2011 erstmals in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen eingeführt.
Seit Dezember 2011 stellen alle Niederlassungen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Vergabeunterlagen der öffentlichen Bauausschreibungen auf die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen. Interessierte Unternehmen können sich auf der Plattform kostenlos anmelden und die Vergabeunterlagen ohne Zahlung eines Kostenbeitrages herunterladen.
Zurzeit ist es jedoch nur in der Niederlassung Dresden I möglich, ein elektronisches Angebot abzugeben.
Die Firmen werden aufgefordert, sich auf der Vergabeplattform anzumelden.
Es ist geplant, Mitte 2012 die Vergabeunterlagen von allen beschränkten und freihändigen Bauvergabeverfahren auf die Plattform zu stellen.
Aktuelle Themen
Kompakte Informationen zur Auftragsvergabe
Ab sofort steht Ihnen diese Internetseite für aktuelle Entscheidungen und Informationen zur öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung.
Grundstücksverkauf unterliegt nicht dem Vergaberecht
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25.03.2010 (Az: C-451/08) festgestellt, dass Grundstücksverkäufe keinen öffentlichen Bauauftrag darstellen.
Weitere aktuelle rechtliche Informationen finden Sie im Bereich „Rechtliche Grundlagen“.
